Pressemitteilungen

Prozeß Christiane Völling

11. Juli 2008

Wie Christiane Völling mitteilt, tagte das Oberlandesgericht Köln am 30.6.2008 hinter verschlossenen Türen, um über das weitere Verfahren im Prozess gegen ihren damaligen Operateur zu befinden, der am 6. Februar 2008 vor dem Landesgericht Köln in erster Instanz zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verurteilt wurde.

Inzwischen hat Christiane Völling nun die Verfügung vom OLG Köln erhalten und schreibt:

Der Senat weist darauf hin, dass beabsichtigt ist die Berufung durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurück zu weisen.

Die Berufung hat keine Aussicht auf Erfolg, weil das angefochtene Urteil weder auf einer Rechtsverletzung beruht noch nach § 529 ZPO zugrunde zu legende Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen. Das Berufungsvorbringen nötigt nicht zu weiterer Sachaufklärung oder ergänzender Beweiserhebung oder zu weiterer mündlicher Verhandlung.

Der Beklagte hat Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen……


Der fehlbare Chirurg, der Christiane Völling ohne ihre informierte Einwilligung Eierstöcke und Gebärmutter entfernte, blitzt also auch vor dem OLG ab!

Aber noch ist es nicht ausgestanden. Der Chirurg kann immer noch auf einer mündlichen Verhandlung vor Oberlandesgericht bestehen. Eine rechtskräftige Verurteilung hätte Folgen nicht nur für ihn, sondern auch für sämtliche Kliniken und alle seine Standesgenossen, für die nicht menschenrechtswidrige Zwangsoperationen auch an Kleinkindern nach wie vor Standard sind. Es ist deshalb zu befürchten, dass der am 6. Februar vor dem Landesgericht Köln in erster Instanz verurteilte Chirurg weiterhin auf Zeit spielen wird um eine rechtskräftige Verurteilung um jeden Preis zu vermeiden.

Einmal mehr muss Christiane Völling mehrere Wochen abwarten …


n e l l a
Daniela Truffer
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